...und dann kam Corona Teilhabe und Inklusion ausgebremst

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie für behinderte Menschen

Ein Rollstuhl auf Asphalt gemalt für einen Behindertenparkplatz. Auf dem Kopf liegt ein Mundschutz
Barbara Halstenberg

Im öffentlichen Diskurs kommen behinderte Menschen kaum vor; sie werden in der Regel der „Risikogruppe“ zugeschlagen oder sind ganz unsichtbar. Tatsächlich gehören viele, auch junge, Menschen mit Beeinträchtigungen zu der Gruppe, für die eine Infektion mit Covid-19 schwerwiegende Folgen haben kann. Viele zum Eindämmen der Pandemie getroffene Maßnahmen betreffen sie jedoch in besonderem Maße und beschneiden ihre Rechte auf Selbstbestimmung und Teilhabe drastischer als für die Mehrheitsgesellschaft. Behinderung wirkt hier wie ein Brennglas; vor der Pandemie bestehende Ungleichheiten werden mit zum Teil dramatischen Auswirkungen für die Betroffenen verstärkt – dies widerspricht Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf wie auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat. Eine solche Benachteiligung war z. B. die anfänglich fehlende Barrierefreiheit der Informationen zu den Corona-Maßnahmen. Erst auf Drängen von Behindertenselbsthilfe und anderer Organisationen wurde die Gebärdendolmetschung von Pressekonferenzen und die Veröffentlichung von Informationen in Leichter Sprache erreicht.

"Wer im Alltag auf persönliche Assistenz oder pflegerische Hilfen angewiesen ist, kann kein Social Distancing praktizieren, vielmehr führt dies zu einem erhöhten Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren."


Viele behinderte Menschen sind im Alltag auf Hilfe angewiesen. Diese wird entweder in stationären Wohnformen oder in privaten Wohnungen erbracht. Wer im Alltag auf persönliche Assistenz oder pflegerische Hilfen angewiesen ist, kann kein Social Distancing praktizieren, vielmehr führt dies zu einem erhöhten Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren. Denn selbst, wenn die behinderte Person das Haus nicht mehr verlässt, um das Infektionsrisiko zu senken: Sie hat keinen Einfluss darauf, wie achtsam die Assistent_innen agieren bzw. das Personal in Einrichtungen außerhalb der Arbeit ist. Wahren sie im Privatleben Abstand, tragen sie – wo nötig – einen Mund-Nasen-Schutz oder messen sie dem keine Bedeutung bei, treffen sich mit vielen Menschen und besuchen große Feiern? Die Infektion zunächst einzelner Personen in stationären Einrichtungen führt – wie sich gezeigt hat –, oftmals zur Infektion ganzer Wohngruppen, Stationen oder sogar Häuser. Dies ist für die Bewohner_innen ein großes gesundheitliches Risiko und führt auch zu personellen Engpässen, die wiederum die angemessene Versorgung gefährden können.

Für Nutzer_innen persönlicher Assistenz stellt sich das Problem anders, aber nicht weniger dramatisch dar: Erkrankt ein_e Assistent_in aus dem Team, müsste die/der Assistenznehmer_in als primäre Kontaktperson in Quarantäne – wie jedoch soll dann die Versorgung sichergestellt werden? Dies ginge dann nur unter Bedingungen wie auf Quarantänestationen, die Assistenzdienste müssten entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung stellen – viele waren schon mit der Beschaffung von Masken überfordert. Wenn die/der Assistenznehmer_in selbst erkranken sollte und ins Krankenhaus muss, kann sie/er ihre/seine Assistent_innen nicht mitnehmen. Dies erhöht die Gefährdung über die Infektion hinaus, da im Krankenhaus niemand um die Besonderheiten in der Versorgung der/des Assistenznehmer_in weiß und auch keine personellen Ressourcen bzw. ausreichend Zeit für die angemessene Versorgung von Patient_innen vorhanden sind, die bei vielen Tätigkeiten unterstützt werden müssen. Diese Situation führt bei den Assistenznehmer_innen zu permanentem psychischem Stress, da ihre Versorgung, auf die sie existenziell angewiesen sind, ständig bedroht ist.

"Auch die Diskussion um die sogenannte Triage, also die Frage, wer im Falle der Überlastung des Gesundheitssystems behandelt wird und wer nicht, hat für behinderte Menschen eine ganz andere, bedrohliche Brisanz als für Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft."


Für Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen bedeuteten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ein schlagartiges Ende der für sie wichtigen gewohnten Abläufe, da Tagesstätten und Werkstätten geschlossen wurden. Die behinderten Menschen mussten in ihren Wohneinrichtungen oder bei den (oft alten) Eltern bleiben. Die Wohneinrichtungen haben für Ganztagsversorgung keine personalen Kapazitäten; Eltern waren vor eine oftmals überfordernde Situation gestellt. Therapien und Freizeitaktivitäten fielen schlagartig weg. Regelungen zur Abmilderung dieser Situation gab es nicht, es sei denn, die Träger der jeweiligen Wohn-, Tages- oder Werkstätten entwickelten kreative Lösungen.

Auch die Diskussion um die sogenannte Triage, also die Frage, wer im Falle der Überlastung des Gesundheitssystems behandelt wird und wer nicht, hat für behinderte Menschen eine ganz andere, bedrohliche Brisanz als für Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft. Im April 2020 veröffentlichte die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Entscheidungshilfen für den Fall, dass die Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht mehr ausreichen, um alle Patient_innen zu versorgen[1]. Zwar wurde betont, dass Alter und Behinderung bei der Zuteilung von Gesundheitsleistungen keine Rolle spielten. Vielmehr sollten „objektive Kriterien“ die Grundlage für die Entscheidungen bilden, hierzu gehöre auch die Erhebung einer bestehenden „Gebrechlichkeit“, z. B. mittels der neunstufigen Clinical Frailty Scale. Personen, die dauerhaft und umfassend auf Unterstützung angewiesen sind, werden dort in die Stufe 7 eingruppiert. Damit haben viele behinderte Menschen, unabhängig von Alter und allgemeinem Gesundheitszustand, deutlich schlechtere Chancen, bei der Zuteilung knapper Gesundheitsleistungen berücksichtigt zu werden. Entsprechend wurde diese lebensbedrohliche Benachteiligung behinderter Menschen und ihrer Organisationen massiv kritisiert.

Nach einer längeren Phase niedriger Infektionszahlen wurden viele Maßnahmen gelockert, doch auch hier wurden behinderte Menschen benachteiligt, wie z. B. durch die nach wie vor rigiden Besuchsregelungen in Wohneinrichtungen, die nur zögerliche Öffnung der Werkstätten oder die Tatsache, dass Gruppenreisen für behinderte Menschen nach wie vor untersagt sind.

Mit den wieder steigenden Infektionszahlen und den zu erwartenden verschärften Maßnahmen geht es nun darum, Lösungen zu entwickeln, die behinderte Menschen nicht benachteiligen. Sinnvoll wäre die Einführung eines Disability Mainstreamings, also die kritische Betrachtung aller Maßnahmen im Hinblick darauf, ob sie sich für behinderte Menschen negativer auswirken können als für die als nichtbehindert geltende Mehrheit. Der Deutsche Behindertenrat, ein Aktionsbündnis von Verbänden chronisch kranker und behinderter Menschen, hat am 25. September ein Papier veröffentlicht, das zahlreiche Forderungen enthält, mittels derer der verstärkten Benachteiligung behinderter Menschen während der Pandemie entgegengewirkt werden soll.[2] So soll sichergestellt werden, dass durch die Pandemie Teilhabe, Selbstbestimmung und Inklusion behinderter Menschen nicht stärker ausgebremst werden, als unbedingt notwendig.

 

Swantje Köbsell ist Professorin für Disability Studies an der ASH Berlin.


[1] www.divi.de/joomlatools-files/docman-files/publikationen/covid-19-dokumente/200417-divi-covid-19-ethik-empfehlung-version-2.pdf.

[2] Das Papier ist hier zu finden, es erläutert noch genauer die Corona-bedingten Benachteiligungen behinderter Menschen: https://www.vdk.de/deutscher-behindertenrat/mime/00120852D1601564459.pdf.