Welche Aufgaben nimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) innerhalb der Gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem wahr? Wie können sich Patientenvertreter_innen an den Entscheidungsprozessen beteiligen? Welche Projekte fördert der Innovationsfonds?
Diese und viele weitere Fragen brachten die Studierenden der beiden Studiengänge „Management und Versorgung im Gesundheitswesen“ (B.Sc.) sowie „Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen“ (M.Sc.) im Rahmen einer Fachexkursion unter der Leitung von Prof. Anja Dieterich und Prof. Dominik Rottenkolber am 29. Mai 2024 zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) in Berlin mit. Der G‑BA hat den gesetzgeberischen Auftrag, den Leistungsanspruch der gesetzlich krankenversicherten Personen auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen auszugestalten. Die dort tätigen Mitarbeiter_innen repräsentieren eine breite akademische Expertise, die zahlreiche Disziplinen einschließt.
Zunächst hörten die Teilnehmer_innen einen Vortrag von Frau Dr. Susanne Bethge von der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss, Stabsstelle Patientenbeteiligung. Sie vermittelte einen Einblick in die Arbeit des G‐BA, die Patientenvertretung und den Innovationsfonds und konnte so eindrucksvoll und praxisnah die vielfältigen Aufgaben des G‑BA aufzeigen. Im Anschluss fand eine Diskussionsrunde statt, in der die Studierenden ihre noch offen gebliebenen Fragen stellen konnten.
Die Exkursion bot der Studiengruppe einen interessanten und lehrreichen Einblick in eine der wichtigsten gesundheitspolitischen Institutionen in Deutschland sowie Informationsmöglichkeiten über berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten.