Beeinträchtigung und Flucht Denn die im Schatten, die sieht man nicht …

Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen

Ein Mensch im Rollstuhl steht vor einer Treppe
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Seit Monaten beschäftigt uns das Thema Flucht; gelegentlich ist davon zu lesen/zu hören, dass viele der Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, traumatisiert sind. Berichte über geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen sind jedoch eine absolute Ausnahme. Dabei sind die Themen Beeinträchtigung und Flucht eng miteinander verwoben: Viele der Ursachen, die den Hintergrund für Flucht bilden – wie Krieg, Verfolgung, Folter – können Verletzungen bzw. Traumata und dadurch bedingte Beeinträchtigungen zur Folge haben. Aber auch die Flucht selbst kann Beeinträchtigungen verursachen, z. B. durch Verletzungen, die während der Flucht entstehen und nicht versorgt, Infektionen, die nicht behandelt werden können und bleibende Beeinträchtigungen zur Folge haben. Und schließlich kann eine bereits bestehende Beeinträchtigung der Grund dafür sein auszuwandern, wenn es zum Beispiel im Herkunftsland kein oder kein zugängliches Gesundheitssystem gibt, wodurch sich Beeinträchtigungen und chronische Krankheiten bis hin zur Lebensbedrohlichkeit verschlimmern können.

Beeinträchtigte Menschen auf der Flucht sind von der Versorgung ausgeschlossen

Die UN-Behindertenrechtskonvention definiert in ihrer Präambel Behinderung als das Ergebnis des Zusammenspiels von individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren jeglicher Art. Beeinträchtigte Menschen auf der Flucht sind mit vielfältigen Barrieren konfrontiert: Kein Fluchtweg ist ohne Barrieren. Aber auch bei der Planung von Flüchtlingslagern und Hilfsmaßnahmen werden die Bedürfnisse von Flüchtlingen mit Beeinträchtigungen nicht mit bedacht, sodass es ihnen z. B. nur erschwert oder gar nicht möglich ist, die sanitären Einrichtungen zu benutzen oder die Verteilungspunkte für Wasser und Nahrungsmittel zu erreichen. Damit sind sie faktisch von der Versorgung ausgeschlossen. In Deutschland angekommen sind barrierearme Unterbringungsmöglichkeiten kaum vorhanden, und es hängt vom zuerkannten rechtlichen Status ab, ob bzw. wie viel Zugang sie zu Gesundheitsleistungen haben. Eine Unter- bzw. Nichtversorgung mit Medikamenten, Therapien und Hilfsmitteln ist die Regel; diese führt oftmals zur Verschlimmerung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen und zu Behinderungserfahrungen.

Bedürfnisse geflüchteter Menschen mit Beeinträchtigung wahrnehmen

Geflüchtete Menschen mit Beeinträchtigungen sind verletzbarer als andere Gruppen, jedoch durch die weitgehende Nichtwahrnehmung der Schnittstelle Flucht – Behinderung überwiegend unsichtbar und strukturell unterversorgt, was zur Verschlechterung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen und damit zu Behinderungserfahrungen beiträgt. Um diesem menschenrechtswidrigen Tatbestand entgegenzuwirken, ist es zwingend notwendig, dass die Bedürfnisse geflüchteter Menschen mit Beeinträchtigungen von allen Beteiligten wahrgenommen und in allen Maßnahmen für Geflüchtete bzw. Asylsuchende berücksichtigt werden.

 

Prof. Dr. Swantje Köbsell
koebsell@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu