Verbraucherschutz Geflüchtete stärken

Das Projekt MigrV hat Empfehlungen zur Stärkung von Verbraucherschutzrechten für Geflüchtete erarbeitet

Ansicht eines Mobilfunkvertrag-Formulares, daneben liegt ein Smartphone
Marc_Boberach_pixelio

Auch wenn die Migration kein neues Phänomen ist und sich die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, in allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen in Deutschland widerspiegelt, sind vielfältige neue Herausforderungen mit den aktuellen, auch zahlenmäßig bisher nicht vergleichbaren Flucht- und Zuwanderungsbewegungen nach Deutschland verbunden.

Geflüchtete stellen eine besonders vulnerable Gruppe in Bezug auf den Verbraucherschutz dar, insbesondere, wenn sie erst seit Kurzem in Deutschland leben, nur über geringe Kompetenzen in der deutschen Sprache verfügen und mit dem Gesellschafts- und Rechtssystem nicht vertraut sind. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die meisten neu zugewanderten Menschen kaum Erfahrungen mit Verbraucherschutz und den damit verbundenen Rechten und Institutionen haben, da dieser in vielen Herkunftsländern nicht etabliert ist. Der Zugang zu valider und verständlicher Information und zu Beratungsangeboten über Verbraucherrechte ist für diese Geflüchteten offensichtlich deutlich eingeschränkt.

Viele neu zugewanderten Menschen haben kaum Erfahrungen mit Verbraucherschutz 

Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) wurde die Studie zum Informationsbedarf und zu Informationslücken im Verbraucherschutz bei Geflüchteten (MigrV) von April bis Mai 2016 in Berlin, Brandenburg und Nordrhein‐Westfalen durchgeführt. Ziel der Studie ist, mit den Ergebnissen zur Stärkung der Verbraucherschutzrechte für Geflüchtete beizutragen.

Zielgruppen waren Sozialarbeiter/‐innen, die in Flüchtlingsunterkünften tätig sind, und Geflüchtete. Von den 638 über die Online‐Befragung in die Datenbank aufgenommenen Sozialarbeiter/‐innen waren ca. 350 Datensätze auswertbar. Für die Teilnahme an der Face-to-Face-Befragung konnten 144 Geflüchtete gewonnen werden.

Aus den Ergebnissen lassen sich zur Stärkung der Verbraucherschutzrechte für Geflüchtete folgende Empfehlungen ableiten:

  • Sensibilisierung der Geflüchteten für den Verbraucherschutz
  • Einsatz präventiver Maßnahmen
  • Konzentration auf wichtige Handlungsfelder für den Informationsbedarf aber auch diesbezüglich eine differenzielle Betrachtung
  • Differenzierte Zielgruppenorientierung zur effektiven Umsetzung der Handlungsmaßnahmen
  • Einsatz von Geflüchteten als Integrationsmittler und Kooperation mit Migrantenorganisationen
  • Sensibilisierung der Sozialarbeiter/-innen für den Verbraucherschutz

Im nächsten Schritt ist vorgesehen, dank der weiteren Zusammenarbeit mit dem BMJV die qualitativen Daten von Geflüchteten im Fragebogen zu übersetzen und auszuwerten. Auch in Anlehnung an MigrV befindet sich eine Masterarbeit in der Vorbereitungsphase.

Des Weiteren ist geplant, diese Studie bei Immigrantinnen/Immigranten (nicht geflüchtet) und Sozialarbeiter/-innen, die sich ausschließlich für Immigrantinnen/Immigranten einsetzen (Migrantenorganisationen), weiterzuführen, um noch differenziertere Handlungsmaßnahmen in Bezug auf den Verbraucherschutz sowohl bei Geflüchteten als auch bei Immigrantinnen/Immigranten zu ermöglichen.


Prof. Dr. Theda Borde
borde@ avoid-unrequested-mailsash-berlin.eu

 

Weitere Informationen