Forschung Digitale Gewalt

Prof. Dr. Nivedita Prasad im Interview über den Unterschied zwischen Hate Speech und digitaler Gewalt im sozialen Nahraum, Präventionsmaßnahmen und an wen sich Betroffene wenden können

Eine alte Hauswand auf der ein Plakat geklebt ist mit schwarzer Schrift steht auf Weiß: Post no Hate
Jon Tyson / unsplash.com

Bei digitaler Gewalt wird zwischen Hate Speech und digitaler Gewalt im sozialen Nahraum unterschieden. Was zeichnet Hate Speech aus?

Prasad: Hate Speech zielt darauf ab bestimmte Meinungen, Bewegungen, Personen und/oder Personengruppen abzuwerten. Sie ist eine Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und wird vielfach von rechtsextremen und rechtspopulistischen Akteur_innen koordiniert eingesetzt, um Menschen einzuschüchtern bzw. bestimmte Meinungen zu manipulieren und scheinbar alternative Narrative zu entwickeln. Hate Speech richtet sich vorwiegend gegen Personen, die entweder selbst einer strukturell benachteiligten Gruppe angehören oder sich gegen die Diskriminierung dieser Gruppen einsetzen. Dabei bedient sie sich häufig rassistischer, sexistischer, homo-, transfeindlicher und/oder ableistischer Denkmuster und Beleidigungen, häufig in intersektionaler Kombination. In vielen Fällen kennen sich angreifende und betroffene Personen im analogen Leben nicht.

 

Und was ist unter digitaler Gewalt im sozialen Nahraum zu verstehen?

Prasad: Sie richtet sich gegen Personen mit denen es in der Vergangenheit eine intime Beziehung gab oder aber eine Person, die auf ein Beziehungsbegehren nicht positiv reagierte. Hierbei kann es sowohl darum gehen, sich für eine Trennung oder Ablehnung aus Tätersicht zu „rächen“ oder aber darum (Ex-)Partnerinnen zu kontrollieren und zu überwachen. In der Regel handelt es sich um Einzeltäter,  mit denen es eine Beziehung gab. Digitale Gewalt im sozialen Nahraum ist meist keine einzelne losgelöste Gewalthandlung. Sie funktioniert nicht getrennt von analoger Gewalt, sondern sie stellt meist eine Ergänzung oder Verstärkung von Gewaltverhältnissen und -dynamiken dar, weshalb wir hier von der Digitalisierung geschlechtsspezifischer Gewalt sprechen. Dabei bedient sich die geschlechtsspezifische digitale Gewalt technischer Hilfsmittel und digitaler Medien wie Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc. Und/oder sie findet im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen statt. Die Täter nutzen Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), um die Wirkmächtigkeit ihrer Gewaltausübung zu verstärken, oder nutzen Gewaltformen, die nur durch IKT möglich sind, häufig jedoch auch in Kombination.

" Im Falle einer (gewaltvollen) Trennung ist es wichtig, sich zumindest daran zu erinnern, welche Geräte der Ex-Partner eingerichtet hat und wer sich mit wem Passwörter/Clouds etc. teilt."


Wo kommt Online Gewalt am häufigsten vor?

Prasad: Theoretisch ist Onlinegewalt in allen Foren, Plattformen etc. denkbar. Allerdings wird immer wieder Facebook als die Plattform genannt, wo am häufigsten Gewalt erlebt wurde. Dies hängt vermutlich zusammen mit der Häufigkeit der Nutzung von Facebook, dem Nutzungsverhalten der befragten Gruppe und den zum Befragungszeitraum vorherrschenden Trends zusammen.

 

Können Sie Beispiele dafür nennen, wie die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik die Wirkmächtigkeit von Gewalt verstärkt?

Prasad: Eifersucht hat in Beziehungen beispielsweise auch immer dazu geführt, dass Partner_innen kontrolliert wurden. Die „Effektivität“ dieser Kontrolle erhöht sich deutlich mit dem Einsatz von IKT. Oder es ist auch kein neues Phänomen, dass Paare sich einvernehmlich nackt oder bei sexuellen Handlungen filmen oder fotografieren und dieses Material nach einer Trennung gegen den Willen aller Beteiligten verbreitet wird. Neu ist hingegen die Reichweite, Geschwindigkeit und Langlebigkeit der Verbreitung solcher Bilder. Auch die Häufigkeit der Belästigungen im Netz ist eine deutlich höhere, da das Internet es ermöglicht, eine Flut von Nachrichten kostenlos in sehr kurzer Zeit immer wieder auch anonym zu verschicken.

 

Wie häufig kommt Digitale Gewalt in Deutschland vor?

Prasad: Explizite Zahlen für Deutschland gibt es noch keine. Beratungsstellen, Frauenhäuser und andere Zufluchtseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen berichten aber davon, dass ihre Klient_innen immer häufiger auch digitale Gewalt erleben. Laut einer Sprecherin des Bundeskriminalamts gab es in Deutschland im Jahr 2016 fast 6.000 Fälle, bei denen Bildmaterial aus intimen Situationen geleakt – also ohne Erlaubnis gepostet – wurde. Über die vermutete Dunkelziffer oder das in der Praxis bekannte Hellfeld gibt es bislang keine belastbaren Schätzungen/Zahlen.

 

Wie wirkt sich Digitale Gewalt auf die Betroffenen aus?

Prasad: Die Auswirkungen ähneln denen von analoger Gewalt. Das sind zum einen psychischer Stress, Probleme mit Familie oder Freund_innen. Zum anderen sind das auch Rückzug aus dem Internet, soziale Isolation und „limitierte Mobilität“, wenn Frauen ihre Freiheit verlieren sich sicher zu bewegen. Manche Betroffene berichten auch von Rufschädigung und / oder Schaden an der Liebesbeziehung. Einige wenige nannten Probleme in der Schule/Arbeit, finanzielle Einbußen und die Schwierigkeit einen Job oder eine Wohnung zu finden.

 "Zeug_innen digitaler Gewalt können Betroffene öffentlich unterstützen."


Wie wird gegen Digitale Gewalt vorgegangen?

Prasad: Bislang gibt es noch wenig technische und juristische effektive Maßnahmen. Die Betroffenen sind darauf angewiesen, eigene zum Teil sehr phantasievolle Bewältigungsstrategien im Kontext von digitaler Gewalt im sozialen Nahraum und Hate Speech zu finden. Zeug_innen zum Beispiel können Betroffene öffentlich unterstützen. Online-Beratungs- und Informationsangebote müssen in diesem Bereich noch viel mehr ausgebaut werden.

 

Wie sieht der aktuelle Forschungsstand aus?

Prasad: Erst 2017 startete das erste Projekt in Deutschland zu digitaler Gewalt, welches im bff – dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – angesiedelt ist (https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/digitale-gewalt-was-ist-das.html). Bis dahin gab es im deutschsprachigen Raum wenige bis keine fachspezifischen Publikationen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich mit der Rolle von IKT im Zusammenhang geschlechtsspezifischer Gewalt (gegen Erwachsene) auseinandersetzten.

 

Welche Präventionsmaßnahmen gibt es gegen Digitale Gewalt?

Prasad: Es ist auf jeden Fall hilfreich, die eigenen digitalen Fähigkeiten zu pflegen, bzw. ständig zu aktualisieren und die Medienkompetenzen zu erweitern. Dies könnte auch für kommende Generationen verpflichtender Teil des Schulunterrichts sein.

Im Falle einer (gewaltvollen) Trennung ist es wichtig, sich zumindest daran zu erinnern, welche Geräte der Ex-Partner eingerichtet hat und wer sich mit wem Passwörter/Clouds etc. teilt.

Für Berater_innen im Bereich der Antigewalt heißt es, in allen Fällen von Gewalt mögliche digitale Bedrohungen regelmäßig abzufragen, um die digitale Sicherheit der Frauen, aber auch die Anonymität von Schutzeinrichtungen, zu bewahren. Auch auf staatlicher Ebene muss noch viel zu dem Thema getan werden. Und nicht zuletzt müssen Platformanbieter_innen, Entwickler_innen und Produzent_innen im Technologiebereich noch viel mehr geeignete technische Schutzmaßnahmen schaffen.

 

An wen können sich Betroffene in Deutschland wenden?

Prasad: Es gibt die ersten Beratungsangebote wie z.B. beim Frieda Frauenzentrum ein Angebot zum Thema Cyber-Stalking oder aber das bff Projekt, welches an Anlaufstellen bundesweit vermittelt. HateAid ist bisher die einzige Anlaufstelle in Deutschland, die seit 2018 Betroffene von Hate Speech unterstützt. Sie vermitteln Betroffene an Hilfsorganisationen, bieten Informationen zum Umgang mit Hassrede und stehen mit rechtlicher Vertretung Betroffenen zur Seite. Auch bieten sie eine kostenlose Erstberatung, bei Bedarf Prozesskostenfinanzierung sowie Sicherheits- und Kommunikationsberatung an.

 

Sie organisieren zusammen mit dem Arbeitskreis Marzahn-Hellersdorf gegen häusliche Gewalt in der nächsten Woche (am 25.11.2020) eine Tagung zum Thema Digitale Gewalt. Wie kam es zu der Zusammenarbeit?

Prasad: Hintergrund ist, dass der 25.11 ja der internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen ist. Die Frauenbeauftragte des Bezirks Marzahn-Hellersdorf Maja Löffler und ich machen fast jedes Jahr eine Veranstaltung in diesem Themenkomplex. Digitale Gewalt gehört zu den Themen, die in der Praxis eine große Rolle spielen aber viele Praktiker_innen wissen noch wenig darüber. Der AK gegen häusliche Gewalt in Hellersdorf hat sich daher dieses Thema gewünscht. Ich habe gerade mit dem bff ein Buch dazu fertiggestellt, welches im Frühjahr bei transcript herauskommen wird und so passte alles gut zusammen. Harald Klant - einer der Redner_innen - ist Absolvent der ASH Berlin, der vor ca. 2 Jahren den Preis für die beste Bachelor-Arbeit zu diesem Thema erhielt.

 

Fachtag zu Digitaler Gewalt am 25.11.2020, 10 - 14h (online)

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November setzen die Alice Salomon Hochschule (ASH) und der Arbeitskreis Marzahn-Hellersdorf gegen häusliche Gewalt ihre langjährige Veranstaltungsreihe zu dem Thema fort, vertreten durch die Professorin Dr. Nivedita Prasad und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks Marzahn-Hellersdorf, Maja Loeffler. Unterstützt werden sie in diesem Jahr von der neuen zentralen Frauen*beauftragten der ASH Josephine Bürgel. Schwerpunkt ist das Thema „Digitale Gewalt“. Bei dem Fachtag, der digital am 25.11.2020 stattfindet, werden in verschiedenen Vorträgen der Forschungsstand, Erfahrungen aus der Beratungspraxis, eine Kampagne zum Thema sowie Bewältigungsstrategien für Betroffene vorgestellt. Es gibt Möglichkeiten für Rückfragen und Diskussion.
Hier gibt es weitere Informationen zum Fachtag "Digitale Gewalt". Das vollständige Programm kann hier heruntergeladen werden.
Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte mit Vor-, Nachnamen, Institution und Mailadresse bis Montag, 23.11.2020, 12.00 Uhr im Büro der Frauen*beauftragten unter: frauenbeauftragte@ash-berlin.eu an.

 

Weitere Infos: Formen digitalisierter geschlechtsspezifischer Gewalt

Bisher in Studien und in der Praxis bekannte Formen sind die Durchführung oder Androhung folgender Handlungen:

„Doxing“ oder „Doxxing“: Veröffentlichung von privaten Adressen/Telefonnummern und/oder Herstellung von Profilen von Frauen im Netz, um sie zu diskreditieren, zu beschämen oder ihrem Ruf zu schaden; z.B. mit den Hinweis sie würden tatsächlich oder vermeintlich sexuelle Dienstleistungen anbieten.

Das bewusste Verbreiten von Gerüchten oder Zwangsoutings, beispielsweise bezüglich der sexuellen Aktivität, des Gesundheitsstands, sexueller Orientierung etc. einer Person.

Erstellen von Fake Profilen im Netz und Versenden von Infos mit dieser falschen Identität; hierzu gehört auch das sogenannte Deepfaking. Hier werden Gesichter von Personen z.B. in Pornos hineinmontiert; hierfür reichen öffentlich verfügbare Bilder wie z.B. von Facebook oder professionellen Websites (vgl. Forschungszentrum Menschenrechte der Universität Wien/Weißer Ring 2018: 30).

Hacken von Konten, z.B. um Passwörter zu verändern, die eine Kontaktaufnahme nach außen erschweren oder das Abheben von Geld erschweren.

Andere ermutigen oder auffordern, Frauen zu schaden (z.B. Vergewaltigungsaufrufe).

Verbreitung von einvernehmlich hergestellten Nacktfotos/pornographischem Material im Bekanntenkreis und/oder dem Internet, auch bekannt als „Revenge porn“ oder besser „bildbasierte sexuelle Ausbeutung“ (vgl. European Parliament's Committee on Women's Rights and Gender Equality 2018: 17).

Herstellen und/oder Verbreiten von heimlich hergestellten Nacktfotos/pornographischem Material/Aufnahmen sexualisierter Gewalt im Bekanntenkreis und/oder dem Internet, hierzu gehören auch „Sextortion“ oder „Upskirting“/typo3/.

Cyberharassment[: Das ungewollte Empfangen von Nacktfotos/pornographischem Material/Nachrichten, sexuelle Avancen oder Nachrichten mit explizit sexuellem Inhalt und/oder nichteinvernehmliches „Sexting“.

Kontrolle über Aufenthaltsorte, Gespräche etc. durch das (versteckte) Installieren einer entsprechenden App – sogenannte Spy-Apps. Dies kann über die Geräte der Frauen oder aber über die Geräte gemeinsamer Kinder erfolgen (vgl. National Network to end domestic violence 2015: 5).

Online oder Cyberstalking: hierzu gehören z.B. Nachrichtenterror, ungewollte absurde und kostenintensive Onlinebestellungen und/oder Überwachung der betroffenen Person.

Kontrolle über das Internet of Things (IoT), also einem „Netzwerk, das alle denkbaren Geräte drahtlos direkt miteinander kommunizieren lässt, ohne dass zwingend ein Mensch dazwischengeschaltet ist“ (Stelkens 2019: 3).

Zerstören von emotional wertvollen Daten, wie z.B. Tagebüchern, E-Mails oder Fotos auf Computer/Datenträger.

Kontrolle über Personen und ihre Social Media Accounts.

Identitätsdiebstahl im Netz, mit dem Vorhaben unter der gestohlenen Identität ruf- oder finanziell schädigende Handlungen zu tätigen.

„Swatting“: Notrufe bei der Polizei in Verbindung mit falschen Beschuldigungen.

Gewalt auf Selbstmordforen oder Foren für Personen mit Magersucht oder Bulimie, wenn vorher vereinbarte ›Ziele‹ nicht erreicht werden (vgl. Forschungszentrum Menschenrechte der Universität Wien/Weißer Ring 2018: 30).

Beleidigungen und Verletzung (z.B. Vergewaltigungen) von Online Identitäten von Personen im Rahmen von Onlinespielen.