Pre-Study Programm Wer hat das Recht auf Stadt und Bildung?

Von der Wohnsitzauflage betroffen – Teilnehmer_innen des Pre-Study Programms berichten

Yonca schreibt etwas
Yonca und Lisa vom Refugee Office

Als ehemalige Pre-Study Teilnehmerin und nun Mitarbeiterin im Refugee Office unterhielt ich mich mit anderen Teilnehmer_innen, die von Wohnsitzauflagen betroffen sind. In den Gesprächen war die zentrale Frage: Wer hat das Recht auf Stadt? Nämlich darauf, in großen Städten zu leben? Asylbewerber_innen und anerkannten Geflüchteten wird durch die Wohnsitzauflage der Zugang zum Recht auf Stadt erschwert und häufig sogar verhindert. Meine andere Frage an die Teilnehmer_innen lautete: Wie habt ihr den Zugang zum Bildungssystem mit dieser Einschränkung erlebt?
Die Teilnehmerin, die in einer Großstadt aufgewachsen ist, hat die Wohnsitzauflage als Sperrung oder Ausgrenzung beschrieben. Für sie verschlechtern die fehlenden Beratungsstellen und Sprachkurse das Leben in einem kleinen Ort. Während sie im Asylverfahren war und keinen Anspruch auf Integrationskurse hatte, hat sie intensiv nach Deutschkursen gesucht. Sie hat keinen gefunden und hatte keine Informationen über mögliche kostenlose Deutschkurse in Berlin. Vom Pre-Study Programm hat sie durch eine Freundin, die sich auch für das Programm beworben hat, erfahren. Für die Teilnehmerin war der Weg von zwei Stunden pro Strecke eine weitere Belastung. Da die extracurricularen Angebote oft nachmittags stattfinden, war es für sie gerade im Winter schwer teilzunehmen. Deswegen fehlte ihr die Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Studierenden. Ein anderer wichtiger Punkt, den sie betonte, ist die Schwierigkeit, einen Job und eine Wohnung aus der Ferne zu finden. Da sie nicht in Berlin wohnte, fehlte ihr ein soziales Netzwerk, das bei der Job- und Wohnungssuche hilfreich sein könnte.

Eine andere wesentliche Frage war: Was sind die Konsequenzen, wenn man sich der Wohnsitzauflage widersetzt und so inoffiziell in Berlin wohnt und am Pre-Study Programm teilnimmt. Aufgrund der Wohnsitzauflage durfte ein_e Teilnehmer_in nicht an den Studienort umsiedeln und pendeln war keine Option, weil der Wohnort sehr weit von Berlin war. Die Teilnahme am Pre-Study Programm wirkte zwar als eine Strategie für den Zugang zum Studium. Jedoch erschwerten die Konsequenzen des unangemeldeten Wohnens die kontinuierliche Teilnahme am Programm. Eine weitere Schwierigkeit war, aus der Ferne einen Job ohne Anmeldung in Berlin zu finden. Eine Arbeit kann zwar ein Grund zur Aufhebung der Wohnsitzauflage sein, der Aufhebungsprozess dauert jedoch eine gewisse Zeit und so kann es passieren, dass das Job-Angebot nicht mehr vorhanden ist. So dreht man sich im Kreis, während sich die Intensität des Deutschkurses erhöht.Das Pre-Study Programm könnte – trotz der vielen Schwierigkeiten – auch als Strategie zur Aufhebung der Wohnsitzauflage dienen. Da das Programm kein anerkanntes Studienkolleg oder reguläres Studium ist, liefert es keine sichere Argumentationsgrundlage zu ihrer Aufhebung, aber es kann zumindest einen Spielraum eröffnen.

Yonca Bayram ist Studierende des BA Soziale Arbeit, Absolventin des ASH Pre-Study Programms und Mitarbeiterin im ASH Refugee Office.


Wohnsitzauflage
Die Anwendung der Wohnsitzauflage ist eine der Einschränkungen, die das Integrationsgesetz 2016 mit sich brachte. Laut diesem Gesetz müssen Geflüchtete, die nach dem 01.01.2016 vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) oder durch eine Gerichtsentscheidung anerkannt wurden, für drei Jahre an dem Ort wohnen, an dem sie während des Asylverfahrens oder Aufnahmeverfahrens wohnhaft waren. Im Februar 2019 wurde der Gesetzentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes vorgelegt und beschlossen (vgl. BT-Drs 99/19 2019:1). Obwohl die Wirksamkeit des Integrationsgesetzes von Januar 2016 bis August 2019 in Frage steht, wurde das Gesetz trotz vieler Kritik unbefristet verlängert.Die Wohnsitzauflage kann aufgehoben werden, wenn die Person, ihr Ehepartner_in oder ein minderjähriges Kind in einer sozialversicherten Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet und ein Einkommen von mindestens 712.- € pro Monat erhält. Eine Aufhebung ist auch möglich, wenn die Person mit Wohnsitzauflage, ihr Ehepartner_in oder ein minderjähriges Kind studiert oder an einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder einem Studienkolleg teilnimmt. (vgl. Classen, 2017: 115).

 

Literatur
BR-Drs. 99/19 (2019). Entwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Zugriff am 29.07.2019 unter htt-19.pdf p://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0099.Classen, George (2017): Ratgeber für Geflüchtete in Berlin. Berlin: Flüchtlingsrat Berlin.