Lernen & Lehren Kinderrechte und Kinderschutz

Statements von Lehrenden aus dem weiterbildenden Masterstudiengang „Kinderschutz – Dialogische Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz"

ein Kind blickt in die Kamera
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Einleitung (Regina Rätz)

 Kinderrechte und Kinderschutz erscheinen im wissenschaftlichen, rechtlichen, fachlichen und öffentlichen Diskurs Deutschlands häufig wie zwei Schuhe, die nicht so recht zusammen passen. Wieso eigentlich? Beinhalten die internationalen Kinderrechte nicht neben protection, also dem Schutz der Kinder, auch participation (Beteiligung) und education (Bildung) als drei miteinander verbundene zentrale Aspekte? Ja, dem ist so! Das Problem in diesem Land besteht in einer häufigen Gegenüberstellung von Autonomie und Schutz von Kindern. Als ob beides nichts miteinander zu tun hätte! Anders gesagt: Es besteht eine lange Tradition in Deutschland, dass Kinder, die auf Hilfe durch andere angewiesen sind, eher als passive Empfänger dieser Unterstützungsleistungen wahrgenommen werden. Nicht als Akteur_innen mit eigenen Rechten. Hinzu kommt, dass der Kinderschutz in Deutschland sich überwiegend an kindlichen Grundbedürfnissen orientiert, welche den Kindern von Erwachsenen zugeschrieben werden. Kinderschutz als Gewährleistung der Rechte von Kindern zu verstehen, kommt im Diskurs eher selten vor. Diesen skizzierten Grundwiderspruch zwischen Kinderrechten und Kinderschutz haben wir zum Anlass genommen, einige Kurzstatements von Lehrenden aus dem weiterbildenden Masterstudiengang „Kinderschutz – Dialogische Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen und im Kinderschutz“ zu sammeln. In jedem Kurzstatement wird ein Widerspruch benannt und es werden in einigen der Texte Anforderungen an das professionelle Handeln von Fachkräften im Kinderschutz formuliert. Die Autor_innen verorten sich alle im Kontext demokratischer Kinderschutzarbeit. Sie favorisieren einen mehrseitigen dialogischen Zugang zwischen Fachkräften unterschiedlicher Professionen sowie zu Kindern und deren Familien unter Wahrung der jeweiligen Rechte der Beteiligten. Dieser Zugang ist voraussetzungsreich, anspruchsvoll und nicht trivial. Er unterscheidet sich jedoch diametral von einseitigen Interventionen und kausalen Kontrollansätzen im Kinderschutz. Er ermöglicht nachhaltiges Lernen aller Beteiligten und damit tragfähige Verbesserungen der Lebenssituationen der Kinder. Dies vor allem durch Beteiligung der betroffenen Familien!

 

Die Perspektive von Kindern bei Entscheidungsprozessen im Kinderschutz (berücksichtigen) (Timo Ackermann)

Das Wohl des Kindes zu schützen, verlangt von Erwachsenen bisweilen in ihr Recht auf Selbstbestimmung einzugreifen. Wenn ein Kind auf die Straße läuft, werden wir es stoppen, ohne es vorher zu fragen. Diese Perspektive öffnet gleichwohl Tür und Tor für die Fremdbestimmung von Kindern – und für das Handeln gegen ihren Willen im Namen des Kinderschutzes. Mir scheint es daher elementar, eine Perspektive der nachträglichen Legitimation einzunehmen, so wie es Liebel (2013) vorschlägt: Lässt sich die Intervention, die Entscheidung, die zu ihr führte restrospektiv dem Kind verständlich machen? Nur dann darf die Intervention erfolgen.

Professionelle Entscheidungen in Fällen von Kindeswohlgefährdung zu treffen, ist nicht zuletzt daher so herausfordernd, weil zentrale Rechte der Adressat_innen verhandelt werden: Das Recht der Eltern* auf Erziehung ihrer Kinder, das Recht junger Menschen auf körperliche Unversehrtheit, Wachstum, Sicherheit und Förderung. Sozialarbeiter_innen müssen gut abwägen, ob Interventionen notwendig – und wie diese zu gestalten sind (Ackermann 2017). Leider fokussieren Sozialarbeiter_innen in Entscheidungsprozessen zu oft ausschließlich die Perspektive von Erwachsenen, Fachkräften und Eltern* (Wolff u. a. 2013, Bühler-Niederberger u. a. 2014, Ackermann/Robin 2015, Ackermann 2017). Hier besteht Handlungsbedarf: Es gilt, Kinder nicht nur in den Blick zu nehmen, sondern vor allem ihre Stimmen hörbar – und in Entscheidungsprozessen wirksam zu machen. Andernfalls gefährden Fachkräfte selbst das Recht von Kindern auf Selbstbestimmung.

 

Beteiligung in kritischen Situationen (Hans-Ullrich Krause)

Es ist der Kinderschutzprofession insbesondere in den letzten Jahren gelungen, deutliche Zugewinne im Hinblick auf Wissen und Methodenentwicklung zu erzielen. Schwierig ist es offensichtlich, die Breite dieser Erkenntnisse und die entsprechenden professionellen Haltungen in kritischen Situationen beizubehalten und bewusst zu nutzen. Das ist im Hinblick auf Beteiligung der Fall. Allgemein bekannt ist, dass es gerade in Krisensituationen notwendig ist, Eltern*, wie auch Kinder über das, was geschieht, zu informieren. Auch in rechtlicher Hinsicht. Es ist wichtig, mit den Eltern* gerade in Kinderschutzsituationen im Kontakt zu bleiben und auch die Verbindung zwischen ihnen und den Kindern aufrechtzuerhalten. Dies gerade dann, wenn das Wohl ihrer Kinder gefährdet ist und diese deshalb in Obhut genommen werden. (Ausnahmen sind nur dann gegeben, wenn Kinder vor einer bisher erlebten Bedrohung und Gewalt dadurch nicht geschützt werden können.) Entscheidend ist für alle Beteiligten, Kinder und Eltern*, von Anbeginn einer Hilfe konsequent einbezogen zu werden. An dem gesamten Geschehen gilt es, die Betroffenen zu beteiligen. Im Gespräch zu sein und zu bleiben, Interesse aneinander deutlich zu machen, eine dialogische und wertschätzende Haltung zu vertreten und Verantwortung zu übernehmen, all das sind die Voraussetzungen dafür, dass Hilfen gelingen können.

 

Ein Bestandsschutz der sakralen Gesetzgebung (Jens Beiderwieden)

Kinderschutz und Kinderrechte sind im beginnenden 21. Jahrhundert so aktuell wie in der frühgeschichtlichen Periode des aufkommenden Patriarchats. Der uralte Brauch der Beschneidung, Symbol des einstigen Kinderopfers, erhält, sobald seine Legitimation in der modernen Gesellschaft infrage steht, umgehenden Bestandsschutz: Der Deutsche Bundestag verabschiedete zu diesem Zweck im Dezember 2012 eine Novellierung des § 1631d BGB, in krassem Widerspruch zu Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention und entgegen der Meinung von 70 Prozent befragter Bürger_innen – die Abdankung der säkularen vor der sakralen (jüdischen, muslimischen) Gesetzgebung.

 

Kinderschutzarbeit in der Demokratie ist Arbeit am Konflikt (Kira Gedik)

In der professionellen Kinderschutzarbeit ergibt sich mit Blick auf soziale Menschenrechte in der Demokratie ein nicht aufzulösendes, konfliktreiches Spannungsverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten, den Interessen, Wünschen und Entwicklungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen wie von ihren Sorgeberechtigten und den an Kinderschutzprozessen beteiligten Fachkräften. Die mehrseitige und komplexe Arbeit am Konflikt ist demnach zentrale Herausforderung und Chance professioneller sozialpädagogischer Kinderschutzpraxis. Dabei muss mit Widerspruch und Widerstand der Akteur_innen gerechnet und umgegangen werden, die chancenreich als Erscheinung und Quelle des Konflikts für eine solidarische und fachlich selbstbewusste Untersuchung und Klärung tieferliegender Problem- und Notlagen im Dialog genutzt und so gesehen, als Qualitätsmerkmal demokratischer Hilfe- und Kinderschutzprozessgestaltung verstanden werden können.

 

Fazit: Kinderschutz als Grenzobjekt (Regina Rätz)

Es gibt inzwischen mehrere Autor_innen, die den Kinderschutz als Grenzobjekt bezeichnen. Dies mit der Begründung, dass mehrere familiale Akteur_innen – nicht zuletzt Kinder und Jugendliche selbst – sowie Professionen jeweils mit Aufgaben des Kinderschutzes befasst sind, den Gegenstand aus ihrer jeweiligen Perspektive definieren und mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln bearbeiten (vgl. Klatetzki 2012). Grenzobjekt aber auch, da Kindeswohl und Kinderschutz in den verschiedenen Sozialen Welten sehr unterschiedliche Bedeutungen haben und jeweils fallspezifisch übersetzt werden müssen (Scheiwe 2012). Die Perspektive der vom Kinderschutz betroffenen Kinder, kommt an diesen Grenzen bisher zu wenig vor. Ihnen eine Stimme zu geben sowie ihre Mitsprache und Beteiligung zu gewährleisten, wäre ein wirksamer Beitrag zur Realisierung von Kinderrechten im Kinderschutz!


Literatur:
Ackermann, Timo (2017, i. E.): Über das Kindeswohl entscheiden. Zur Fallarbeit im Jugendamt. Bielefeldt: transcript.
Ackermann, Timo; Pierrine Robin (2015): Children in Child Protection Processes. Eßer, Florian/Baader, Meike/Betz, Tanja/Hungerland, Beatrice (Hg.): Reconceptualising Agency and Childhood. New perspectives in Childhood Studies. Routledge, pp. 243–255.
Bühler-Niederberger, Doris; Alberth, Lars; Eisentraut, Steffen (Hg.) (2014): Kinderschutz. Wie kindzentriert sind Programme, Praktiken, Perspektiven? Weinheim: Beltz Juventa.
Klatetzki, Thomas (2012): Die Fallgeschichte als Grenzobjekt. In: Reinhard Hörster, Stefan Köngeter und Burkhard Müller (Hg.): Grenzobjekte. Jenseits der Differenz-Entwicklungsformen in der Sozialwelt. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwissenschaften.
Liebel, Manfred (2013): Kinder und Gerechtigkeit. Über Kinderrechte neu nachdenken. Weinheim, Basel: Beltz Juventa.
Scheiwe, Kirsten (2012): Das Kindeswohl als Grenzobjekt. Die wechselhafte Karriere eines unbestimmten Rechtsbegriffs. In: Reinhard Hörster, Stefan Köngeter und Burkhard Müller (Hg.): Grenzobjekte. Jenseits der Differenz-Entwicklungsformen in der Sozialwelt. Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwissenschaften, S. 209–231.
Wolff, Reinhart; Flick, U.; Ackermann, Timo; Biesel, Kay; Brandhorst, Felix; Heinitz, Stefan; Robin, Pierrine (2013): Kinder im Kinderschutz. Zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Hilfeprozess. Eine explorative Studie. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (2).

 

Projekte zum Thema Kinderrechte und Kinderschutz:

Das Projekt TUKI IM KIEZ ist ein zukunftweisendes Modell, das auch den Kindern die Theaterszene nahe bringen möchte, die keinen oder wenig Zugang zu Kindertheaterproduktionen haben. Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Theaterwerkstätten für die Erzieher/-innen, in denen die Aufführungen thematisch und spielerisch auf- und nachbereitet werden. Die Werkstätten fanden an der ASH Berlin unter der Leitung von Prof. Johanna Kaiser statt.

Das Kinderforscherzentrum HELLEUM ist ein Kooperationsprojekt des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf, Abteilung Schule, Sport, Finanzen und Personal, der Alice Salomon Hochschule Berlin und der Außenstelle Marzahn-Hellersdorf der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Es ist ein innovativer Lernort der naturwissenschaftlichen Bildung . Kinder und Erwachsene können in der großzügigen, nach modernsten pädagogischen Erkenntnissen gestalteten Lernwerkstatt Naturwissenschaften und Technik forschend entdecken und erleben. Darüber hinaus vernetzt und qualifiziert das HELLEUM pädagogische Fachkräfte und Einrichtungen regional und überregional. 

Das zweijährige Forschungsprojekt DAPHNE III hatte zur Aufgabe, die Qualität von Dienstleistungsorganisationen zu erforschen. Zielgruppe waren Frauen, Jugendliche und Kinder, die Hilfe im Versorgungssystem gesucht haben, nachdem sie Opfer sexueller Gewalt, Ausbeutung oder Menschenhandel geworden sind.

Das IFAF-geförderten Praxisforschungsprojekt VieL*Barfindet im Rahmen des 5-jährigen Modellprojekts „ALL INCLUDED – Museum und Schule gemeinsam für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ am Jugend Museum Berlin statt. 

Projekt „kindgeRECHT “ der Deutschen Liga für das Kind verfolgt das Ziel, die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und die Zusammenarbeit mit den Familien konsequent auf der Grundlage der Kinderrechte als verbindlichem Wertekanon zu gestalten.