Lernen & Lehren KI-Richtlinien und Eigenständigkeitserklärung im Akademischen Senat verabschiedet

Klare und transparente Rahmenbedingungen für den Einsatz künstlicher Intelligenz in wissenschaftlichen Arbeiten aller ASH-Studiengänge

Person sitzt in einer Bibliothek auf dem Fußboden mit einem Laptop auf dem Schoß und arbeitet
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Künstliche Intelligenz (KI) bietet vielfältige Möglichkeiten in Studium und Lehre, die Arbeitsabläufe grundlegend verändern und neue Lehr- und Prüfungsformate etablieren sowie Routineaufgaben reduzieren können. Dies erfordert einen verantwortungsvollen und zugleich transparenten Umgang mit KI.

Deshalb hat der Akademische Senat am 10.02.2026 KI-Richtlinien sowie die Eigenständigkeitserklärung verabschiedet, die verbindlich für alle Studiengänge, einschließlich der weiterbildenden Angebote, gelten. Mit der Einführung einheitlicher KI-Richtlinien sowie einer Eigenständigkeitserklärung und Nutzungsbeschreibung schaffen wir klare, faire und transparente Rahmenbedingungen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Studium und Lehre sowie für alle Studiengänge einheitliche Verfahrensabläufe. Die Erklärung dient dem Schutz der wissenschaftlichen Integrität und der Förderung einer verantwortungsvollen KI-Nutzung im Sinne der 2024 von der LSK erarbeiteten und im AS verabschiedeten Leitlinien zum Umgang mit generativer KI in Studium und Lehre an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH Berlin).

Die im AS verabschiedete Fassung wurde in einem partizipativen Prozess in der Abteilung QME SuL mit besonderem Engagement der Servicestelle für Schreib- und Studienkompetenzen sowie dem Arbeitsbereich Digitale Mediendidaktik und Rückkopplung mit Studiengangsleitungen und der Prüfungsverwaltung entwickelt sowie in der Kommission für Lehre und Studium (LSK) umfassend diskutiert. Sie ist sowohl für wissenschaftliche Arbeiten als auch für Zulassungen zur Abschlussarbeit an der ASH Berlin gültig. Die KI-Richtlinien bilden die Grundlage, die Eigenständigkeitserklärung und die dazu gehörige Nutzungsbeschreibung setzen sie praktisch um. In den Richtlinien werden zulässige und unzulässige Anwendungsbereiche von KI ebenso geregelt, wie die Dokumentations- und Kennzeichnungspflicht. Die Nutzungsbeschreibung führt mögliche Anwendungsbereiche auf und verpflichtet zur Angabe der verwendeten KI-Tools.

Die KI-Richtlinien, die Eigenständigkeitserklärung und die Nutzungsbeschreibung sind ab sofort in einem Dokument sowohl im Word- als auch im PDF-Format auf den Webseiten der Prüfungsverwaltung abrufbar.

Vorherige Versionen bzw. studiengangspezifische KI-Richtlinien verlieren ab dem SoSe 26 ihre Gültigkeit, allerdings gibt es eine Übergangsregelung: Für Studierende, die ihre Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit im WiSe 25/26 erhalten haben (reguläre Abgabe im SoSe 2026), gilt noch die bisherige Regelung bzw. ist die Nutzung der neuen Erklärung freiwillig. Für Studierende, die im SoSe 2026 die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen, gilt die neue Regelung.

Auf der Webseite der Servicestelle für Schreib- und Studienkompetenzen - Abteilung Qualitätsmanagement und -entwicklung in Studium du Lehre (QME SuL) - sind aktuelle Informationen rund um die KI-Nutzung in wissenschaftlichen Arbeiten an der Hochschule zusammengestellt. Dort findet sich eine kritische Einordnung der Hintergründe zu KI inkl. Selbstlernfolie, FAQs, Erläuterungen zu den Richtlinien zum Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz (KI) in wissenschaftlichen Arbeiten an der ASH Berlin und alle Workshopangebote und Dialogformate für Studierende und Lehrende im Sommersemester 2026. Die Seite wird laufend aktualisiert. Seminarbesuche können angefragt werden. 

Für formale Fragen sind die Kolleg_innen der Prüfungsverwaltung die zuständigen Ansprechpartner_innen.