Interview Bachelorstudiengang Pflege – Warum erst jetzt?

Prof. Dr. Gudrun Piechotta-Henze und Prof. Dr. Lutz Schumacher

über Hintergründe, Notwendigkeit und Ziele eines neuen primärqualifizierenden Studiengangs „Pflege“

 

Gudrun Piechotta-Henze und Lutz Schumacher sitzen an einem Tisch in der Mensa der ASH Berlin vor einer Holzwand mit der Unterschrift von Alice Salomon
Gudrun Piechotta-Henze und Lutz Schumacher im Gespräch Barbara Halstenberg

Vor welchen Herausforderungen steht die Pflege aktuell und in Zukunft in Deutschland?

Gudrun Piechotta-Henze: Alle Herausforderungen zu nennen und zu erläutern ist nicht möglich, deshalb konzentrieren wir uns im Folgenden auf die Herausforderungen, die im Kontext der demographischen Veränderungen entstehen: Wir sind in unserer Gesellschaft mit der durchaus erfreulichen Tatsache konfrontiert, dass so viele Menschen altern und alt werden wie nie zuvor in der Menschheitsgeschichte, gleichzeitig sinkt die Zahl der Geburten und damit die Anzahl jüngerer Menschen, denen die Aufgabe zukommt, für die Älteren zu sorgen. Für den pflegerischen Bereich heißt das konkret: Auf der einen Seite gibt es immer mehr alte, unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen (bis 2030 wird die Anzahl auf 3,5 Millionen anwachsen), auf der anderen Seite verkleinert sich gesamtgesellschaftlich der Pool an jüngeren Menschen und damit auch die Anzahl derjenigen, die in der Lage sein können bzw. motiviert sind, eine pflegerische Ausbildung zu absolvieren und im Pflegebereich tätig zu sein. Erschwerend kommt hinzu, dass Pflegeberufe nicht unbedingt als attraktiv gelten, da im Schicht- und Wochenenddienst gearbeitet wird, eine immer höhere Arbeitsverdichtung festzustellen ist und die Arbeit mit hohen physischen und psychischen Belastungen einhergeht.
Diese Entwicklungen haben bereits zu einem Fachkräftemangel in den Pflegeberufen geführt und dieser wird sich allen Prognosen zufolge in Zukunft noch weiter verschärfen.

Lutz Schumacher: Eine weitere wichtige Entwicklung ist die zunehmende Bedeutung der ambulanten Pflege. Der politische Wille lautet „ambulant vor stationär“, was mehrheitlich auch dem Wunsch des/der Einzelnen entspricht. Die meisten Menschen wollen möglichst bis zum Lebensende in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben. Daher werden in Zukunft mehr Pflegekräfte für die ambulante Versorgung benötigt – auch weil weniger Angehörige zur Verfügung stehen, die heute noch zu über 70 Prozent die Pflege in der häuslichen Umgebung komplett oder zum Teil erbringen.

Gudrun Piechotta-Henze: Lassen wir in diese Überlegungen noch einfließen, dass Alter das größte Risiko ist, an einer Demenz zu erkranken. Heute wird von 1,3 Millionen betroffenen Menschen in Deutschland ausgegangen, die Schätzungen bis 2050 belaufen sich auf das Doppelte. Die Demenzsymptomatik verlangt in den weiter fortgeschrittenen Stadien vielfältige und hochkomplexe Unterstützungs- und Sorgeleistungen, die Pflegefachpersonen und pflegende Angehörige leisten müssen. Auch dies ist und wird noch in größerem Ausmaß eine Herausforderung für den pflegerischen Bereich sein. Ebenso die palliative Versorgung. Am 8. Dezember 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in Kraft getreten. U.a. wurde damit die palliative Versorgung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung integriert. Pflege muss sich – in interdisziplinärer Zusammenarbeit – bei der Versorgung von sterbenden Menschen professionell einbringen, so verlangt es jetzt sogar der Gesetzgeber.

Lutz Schumacher: Viele weitere Herausforderungen finden sich u.a. bei der Stärkung von Gesundheitsförderung und -prävention sowie im Rahmen der integrierten Versorgung.

„Deutschland ist bei der Akademisierung der Pflege Schlusslicht.“


Ab Wintersemester 2019/20 wird ein grundständiger BA-Studiengang „Pflege“ an der ASH Berlin beginnen. Warum ist ein solcher Studiengang gerade jetzt so wichtig?

Lutz Schumacher: Wir würden die Frage gerne „korrigieren“ bzw. umformulieren: Warum wird ein solcher Studiengang eigentlich erst jetzt, ab WiSe 2019/20, eingerichtet? Und warum wird „Pflege“ nicht bundesweit grundständig akademisiert? Pflege war schon immer ein Arbeitsbereich, der mit vielen und verschiedensten Anforderungen einherging, was aber in der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen wurde und wird. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Pflege oft als Hilfsdisziplin der Medizin betrachtet wurde. Im Verständnis Vieler benötigt die Medizin – als immer besonders wichtig wahrgenommene Profession in der Gesellschaft – unermüdliche Assistent_innen, die für die wenig prestigeträchtigen Arbeiten verantwortlich sind, kostengünstig ihren Dienst am Menschen ausüben und keine Konkurrenz darstellen.

Gudrun Piechotta-Henze: Das hat dazu geführt, dass Pflege feminisiert wurde, quasi als natürlich-weibliche Berufung und nicht als (Ausbildungs-)Beruf galt. Die Auswirkungen sind bis heute – besonders in Deutschland – sichtbar: Erst Ende der 1980er Jahre wurden erste Professuren für Pflege/Pflegewissenschaft eingerichtet, in den USA gab es bereits 1907 die erste Professur für Krankenpflege. In den nordamerikanischen und allen anderen europäischen Ländern ist die Pflegeausbildung im Hochschulbereich verortet, akademisiert. Deutschland ist hier Schlusslicht. Daran hat leider auch das im Juli 2017 beschlossene Gesetz zur Reform der Pflegeberufe nichts geändert.

Lutz Schumacher: Einen ersten Schritt ist der Wissenschaftsrat 2013 mit einer Forderung nach Akademisierung gegangen, danach sollen zumindest 10 bis 20 Prozent der Ausbildungen im Hochschulbereich durchgeführt werden. Davon sind wir aber noch weit entfernt. Michael Simon[i] hat aufgezeigt, dass 2014 gerade einmal ca. 7.000 bis 8.000 Personen mit einem abgeschlossenen Pflegestudium in Gesundheitseinrichtungen tätig waren, was einem Anteil von ca. 0,5 Prozent aller Pflegefachpersonen entspricht. Ferner hat er dargelegt, dass 2014/15 ca. 50.000 Personen in einem pflegerischen Bereich eine Ausbildung begonnen haben, d.h. bei den geforderten 10-20 Prozent müssten wir in Deutschland 5.000 bis 10.000 Studienplätze für eine akademische Pflegeausbildung vorweisen. Allein deshalb besteht ein hoher Druck,  Studienplätze für primärqualifizierende Pflegestudiengänge zu schaffen.

„Der Pflegebereich braucht akademisch ausgebildetes Pflegepersonal, das sich international auf Augenhöhe mit Kolleg_innen austauschen kann.“


Gudrun Piechotta-Henze:
Auf Berlin bezogen ist es dringend notwendig, dass neben der Evangelischen Hochschule Berlin, die schon seit vielen Jahren grundständig ausbildet, nun auch die Charité und die Alice Salomon Hochschule Berlin damit beginnen. Angesichts dessen, dass der Wissenschaftsrat die Forderung nach mehr akademisch qualifizierten Pflegekräften bereits vor mehreren Jahren erhoben hat, scheint es durchaus berechtigt, zu fragen: Warum erst jetzt? Letztlich muss man aber auch kritisch fragen, warum Deutschland wieder einmal einen Sonderweg geht und nicht bundesweit die pflegerische Ausbildung akademisiert – so wie in den anderen EU-Ländern, in Skandinavien und in der Schweiz. Der Gesundheitsbereich insgesamt und der Pflegebereich insbesondere braucht akademisch ausgebildetes Pflegepersonal, das sich international auf Augenhöhe mit Kolleg_innen austauschen kann, sich vernetzt und in einer wissenschaftlich fundierten pflegerischen Praxis als Change Agent agiert.

Welche Kompetenzen werden die akademisch qualifizierten Pflegeexpert_innen haben bzw. wo können sie am besten eingesetzt werden?

Lutz Schumacher: Ein primärqualifizierendes Pflegestudium muss über die Ausbildung hinaus gedacht werden. Die jetzigen Berufsausbildungen, die in Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen (Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen etc.) durchgeführt werden, sind laut Deutschem Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) auf Niveau 4 angesiedelt. Dies besagt, dass die Personen nach der Berufsausbildung, „über Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.“[ii] Ein Pflegestudium auf Bachelor-Niveau schließt auf Niveau 6 ab. Diesbezüglich ist definiert, dass die Absolvent_innen „ Über Kompetenzen verfügen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.“ [iii]
Die Kompetenzen der Absolventen_innen von primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Niveau 6) sind daran zu messen.

Gudrun Piechotta-Henze: Das Gesundheitswesen ist seit geraumer Zeit in einer Umbruchsituation und damit verändern sich auch die Kompetenzanforderungen für die Pflege: Die Bedeutung von integrierten Versorgungssystemen wächst, Versorgungsketten benötigen ein professionelles Case Management, transformative Prozesse müssen fachspezifisch und interdisziplinär – wissenschaftsbasiert  – überlegt, geplant und evaluiert werden. Insgesamt müssen neue Arbeitsfelder, etwa der Aufbau und die Leitung von kommunalen Gesundheitszentren, für die akademisch ausgebildeten Pflegeexpert_innen in Berlin, aber auch bundesweit überlegt und festgeschrieben werden. Damit muss auch eine entsprechende höhere Bezahlung einhergehen sowie eine Fortbildungsverpflichtung seitens des Fachpersonals.

Der Bachelor integriert die Ausbildung zur Pflegefachkraft. Wie soll das konkret aussehen? Wird es Kooperationspartner geben?

Lutz Schumacher: An der ASH Berlin wird der primärqualifizierende Pflegestudiengang sowohl mit einer staatlichen Prüfung und Berufsanerkennung als auch mit einem Bachelor abschließen. Beide Prüfungen und Abschlüsse sind miteinander zu verzahnen. Beide Abschlüsse werden zeitgleich am Ende des achtsemestrigen Studiums vergeben; die ASH Berlin verleiht den BA-Abschluss und die Behörde die Berufsanerkennung.

Kritisch muss allerdings an dieser Stelle gesagt werden, dass bei den bereits bestehenden primärqualifizierenden Pflegestudiengängen in Deutschland hinsichtlich Struktur, Organisation, Inhalten und Zielen eine große bis unübersichtliche Heterogenität festzustellen ist. Wünschenswert wäre, dass – wie z.B. von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft entwickelt und gefordert –  ein Kerncurriculum Pflegewissenschaft Anwendung finden würde. Eigenen Schwerpunktsetzungen seitens der jeweiligen Hochschule und einem spezifischen Studienprofil würde dies keinesfalls im Wege stehen.

„Die Studierenden sollen zu reflexiven Praktiker_innen und Change Agents ausgebildet werden.“


Gudrun Piechotta-Henze:
An der ASH Berlin wird das Pflegestudium in alleiniger Verantwortung der Hochschule liegen. Eine große Herausforderung wird es sein, sowohl ein Theoriecurriculum als auch ein Praxiscurriculum zu entwickeln, die beide aufeinander abzustimmen sind. Das Studium muss aufeinander bezogene wissenschaftliche und handlungspraktische Kompetenzen vermitteln und die Studierenden müssen in die Lage versetzt werden, theoretisches Wissen in der Praxis zu erproben sowie praktische Problemstellungen theoretisch zu analysieren und wirksame Lösungsansätze zu entwickeln. Anders ausgedrückt: Die Studierenden sollen zu reflexiven Praktiker_innen und Change Agents ausgebildet werden. Hierbei ist das Lernen in der Praxis mit realen Patient_innen und Klient_innen eine essentielle Voraussetzung. Um einen verknüpfenden Transfer zu gewährleisten, sind gut ausgestattete Skills Labs/Lernlabore erforderlich sowie angeleitete, supervidierte Praxiseinsätze in den Einrichtungen der Praxispartner.

Lutz Schumacher: Um diese Anforderungen realisieren und die gesetzten Ziele erreichen zu können, benötigen wir ausreichend Personal. Deshalb werden nach jetziger Planung mindestens acht Professuren ausgeschrieben; des Weiteren sind Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter_innen, denen wir auch eine Promotion ermöglichen werden, für Lehrkräfte für besondere Aufgaben, für ein Sekretariat, für die Studiengangskoordination und für die Technik im Lernlabor vorgesehen.
Für die Praxisphasen im Studium ist beabsichtigt mit verschiedenen Kliniken, stationären Altenpflegeeinrichtungen, stationären Rehabilitationseinrichtungen, Hospizen, ambulanten Pflegediensten, ambulanten Hospiz- und Palliativdiensten, Tagesstätten, Pflegestützpunkten, Alzheimer Gesellschaften und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu kooperieren. Einige Letter of Intents liegen bereits vor, aber hier müssen wir noch weitere potentielle Partner gewinnen. Insgesamt lässt sich aber bereits konstatieren, dass die Leitungen und Mitarbeiter_innen der angefragten Institutionen großes Interesse zeigen. Das freut uns natürlich sehr.

Welche Voraussetzungen müssen Interessierte für eine Bewerbung mitbringen? Für wen eignet sich der Studiengang besonders?

Gudrun Piechotta-Henze: Formal ist für alle Personen ein Studium möglich, die über eine Hochschulzugangsberechtigung (auch Zugangsberechtigung nach BerlHg § 11, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) verfügen. Die Überlegung und Entscheidung für einen solchen Studiengang wird individuell sehr, sehr unterschiedlich sein. Grundlagen für ein erfolgreiches Studium sind aber sicherlich ein großes Interesse an (pflege)wissenschaftlichen Erkenntnissen, eine hohe Bereitschaft in der Praxis kompetenzorientiert, wissenschafts- und evidenzbasiert zu denken und zu handeln, eine ausgeprägte Neugier auf komplexe, sich schnell verändernde Problemlagen und die Motivation, hierfür adäquate, situations- und bedarfsgerechte Lösungen zu finden sowie die Bereitschaft eine hohe Professionalität zu entwickeln, die Respekt, Toleranz, Offenheit und Empathie im Umgang mit Menschen einschließt.


[i] Simon, Michael (2016): Impuls: Ökonomische Dimensionen der Etablierung einer hochschulischen Erstausbildung in der Pflege. In: Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft, Dekanekonferenz Pflegewissenschaft (Hrsg.): Die Zukunft der Gesundheitsversorgung – der Beitrag akademisierter Pflegender. Tagungsdokumentation zur Fachtagung am 5. November 2015, Berlin, S. 39-45

[ii] Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (2011), S. 6. Online abrufbar: www.dqr.de (Zugriff: 16.06.2017)

[iii] Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (2011), S. 7. Online abrufbar: www.dqr.de (Zugriff: 16.06.2017). Die Hervorhebungen gehen auf die Betonung der Interviewpartner_innen zurück; diese sollen die Unterschiede bzw. Erweiterungen im Vergleich zu Niveau 4 deutlich machen..